Fussgänger Querungsstellen in 8479 Altikon

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates

Immer wieder beobachten wir und auch andere Einwohner von Altikon, dass Fahrzeuge entlang der Hauptstrassen «Thurtalstrasse», «Rickenbacherstrasse» sowie «Neunfornerstrasse» mit übersetzter Geschwindigkeit oder ohne direkten Blickkontakt mit Passanten, also ohne erkennbare Wahrnehmung dieser, durch den Dorfkern fahren.

Man sieht sich somit als Fussgänger in der Pflicht aktiv den Verkehr zu beobachten, um etwaige Gefahrensituationen zu verhindern.

Zudem gibt es mehrere Stellen im Dorfkern, bei welchen die Sicht durch Hausfassaden oder aber auch parkierte Fahrzeuge (Lieferdienste, usw.) eingeschränkt ist. Teilweise sind auch keine Fussgängerwege vorhanden, auf was Fahrzeuglenker oder Passanten nicht durch Warnschilder hingewiesen wird.

Aktuelle Situation

Auf dem gesamten Dorfgelände gibt es aktuell nur vier Fussgängerstreifen im Zentrum. Diverse andere Strassenquerungen, welche durch verschiedene Bevölkerungsgruppen genutzt werden, sind nicht entsprechend markiert.

 

Hier einige Beispiele von aktiv genutzten Querungen ohne Hinweis (Zebrastreifen, Schilder) auf mögliche Fussgänger:

Strassenquerung «RickenbacherstrasseChilchackerweg»

Distanz zu bestehenden Fussgängerstreifen: >150m

 

·         Durch die geschlungene Strassenführung ist die Fernsicht eingeschränkt.


 

Strassenquerung «Thurtalstrasse – im Obstgarten / Feldistrasse»

Distanz zu bestehenden Fussgängerstreifen: ~65m

 

Distanz zu bestehenden Fussgängerstreifen: >100m

 

·         Verkehrsteilnehmer mit hoher Geschwindigkeit, teils >50km/h

·         Eingeschränkte Sicht um Volg, Lieferanten LKW, parkierte Fahrzeuge

·         Eingeschränkte Sicht um Haus «Hinkelstein».

·         Eingeschränkte Sicht entlang Böschung «Bushaltestelle»

·         Eingeschränkte Sicht durch Anhöhe Richtung Herten


 

Strassenquerung «Neunfornerstrasse»

Distanz zu bestehenden Fussgängerstreifen: >100m

 

 

Kantonale Bestimmungen und Hinweise zu «Fussgängerstreifen & Sichtbarkeit»

https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/sicher-unterwegs/sicherheit-im-strassenverkehr/fussgaengerstreifen-sichtbarkeit.html

 

Richtlinie über neue punktuelle Querungsstellen an Staatsstrassen

1.1 vom 15. Mai 2018

https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/planen-bauen/tiefbau/strassenanlagen/langsamverkehr/fussgaenger/601.07.01_richtlinie_querungsstellen_staatsstrassen.pdf